top of page

AGB

​

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von  David Krauß Dienstleistungsservice

​

Inhalt des Vertrags / Allgemeines

​

Alle Leistungen im Geltungsbereich des David Krauß Dienstleistungsservice Krauß werden ausschließlich zu den hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Änderungen des Inhaltes der Geschäftsbedingungen, durch Dienstleistungsservice Krauß, sind jederzeit möglich.  Auch für bestehende Vertragspartner gilt diese Änderung.

Geänderte Bedingungen sind durch David Krauß Dienstleistungsservice Krauß unverzüglich mitzuteilen. Wird den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt, schriftlich widersprochen, gelten die Bedingungen als angenommen. 

​

​

1. Angebote / Kostenvoranschläge

Alle Angebote von David Krauß Dienstleistungsservice Krauß sind unverbindlich und kostenlos.

Angebote des David Krauß Dienstleistungsservice Krauß haben eine Gültigkeit von mindestens 14 Tagen.

​

​

2. Transfer von Rechten und Pflichten

Rechte und Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Dienstleistungsvertrag, gehen von beiden Seiten, auf mögliche gesetzliche Erben oder auch Insolvenzverwalter über.

 

​

3. Vertragsdauer / Kündigung

Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann beiderseitig mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, ohne Angaben zu Gründen.

 

​

4.Einweisung in das Anwesen

Bei einer Tätigkeitsaufnahme muss David Krauß Dienstleistungsservice Krauß in die Gesamtanlage und alle darin vorhandenen technischen Einrichtungen ordnungsgemäß eingewiesen werden. Außerdem muss auf mögliche Gefahrenquellen und Besonderheiten hingewiesen werden und es muss eine Übergabe aller erforderlichen Schlüssel erfolgen. Ohne vorangegangene Eiweisung, unabhängig von Gründen, kann bei Fehlleistungen oder Schäden, die auf eine unzureichende Unterweisung zurückzuführen sind, David Krauß Dienstleistungsservice Krauß nicht zu Schadenersatz verpflichtet werden.  Es wird gewährleistet, dass ein Firmenschild oder Hausmeister-Briefkasten innerhalb des betreuten Objekts kenntlich angebracht werden kann, um dessen Bewohner über die Betreuung und Erreichbarkeit in Notfällen zu informieren. Eventuelle anfallende Kosten für einen Briefkasten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

​

​

5.Schäden und Mängel am betreuten Anwesen

Schäden und Mängel der beaufsichtigten Sache, welche durch David Krauß Dienstleistungsservice Krauß festgestellt wurden und nicht im Rahmen des Vertrages beseitigt wurden, werden dem Auftraggeber unverzüglich gemeldet.

Bei Notfällen wie Lifteinschlüssen, Wasserrohrbrüchen, Heizungsausfällen, Ausfall von Feuer- und Brandmeldeanlagen, Stromunterbrechungen, Ausfall automatischer Türen und Tore oder anderen Notsituationen, ist David Krauß Dienstleistungsservice Krauß berechtigt den Einsatz eines Notfalldienstes in Anspruch zu nehmen.

David Krauß Dienstleistungsservice Krauß, kann falls nötig sofort selbst oder durch das Einschalten von Dritten, Schäden beheben lassen. Die Kosten trägt der Auftraggeber, falls dieser vorher nicht oder nur mit überhöhtem Aufwand benachrichtigt werden konnte.

David Krauß Dienstleistungsservice Krauß wird in diesen Fällen sofort und unverzüglich, nach der Behebung des Schadens, dem Auftraggeber gegenüber, Meldung über Art und Umfang des Schadens zukommen lassen.

 

 

6. Arbeitsleistungen

David Krauß Dienstleistungsservice Krauß verpflichtet sich, die im Dienstleistungsvertrag genannten Leistungen gewissenhaft, ordentlich, zeitnah, zuverlässig und nach bestem Wissen durchzuführen.

Kleinreparaturen an den Gemeinschaftseinrichtungen bzw. Objekten übernimmt David Krauß Dienstleistungsservice Krauß ausschließlich, wenn diese vertraglich vereinbart sind.

Es erfolgt eine separate Rechnungserstellung bei Behebung von Schäden, für Ersatzteile, Zeitaufwand und Material, gegenüber dem Auftraggeber.

Erforderliche Arbeitskräfte stellt David Krauß Dienstleistungsservice Krauß und verpflichtet sich, zuverlässiges und kompetentes Personal einzusetzen um die im Dienstleistungsvertrag detailliert beschriebenen Leistungen zu erbringen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, welche im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bestehen, Stillschweigen zu bewahren.

Alle Melde- und Nachweispflichten, sowie der Besitz einer gültigen Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis, der eingesetzten Arbeitskräfte, werden durch David Krauß Dienstleistungsservice Krauß sichergestellt und erfüllt. Personal, welches nicht mit der Leistungserbringung beauftragt wurde, darf nicht in das Gebäude eingebracht werden.

Fällt der Arbeitstag während der Normalarbeitszeit auf einen Feiertag, so wird dieser Tag nachgeholt, damit dem Kunden  keine Nachteile entstehen.

Zusätzliche Leistungen auf Privatgrundstücken, müssen in einem gesonderten Vertrag festgesetzt werden.

Es kann zu einer Ablehnung bzw. Erhöhung der Vertragskosten kommen, wenn zusätzliche Arbeiten anfallen, welche nicht vertraglich festgelegt bzw. bei Objekteinweisung besprochen wurden.

Nach Beendigung des Vertrages werden dem Kunden alle Schlüssel übergeben. Es erfolgt aus versicherungstechnischen Gründen kein Einlernen, Unterweisen oder Schulen von neuen Vertragsunternehmen.

​

​

7.Bereitstellungspflichten des Auftraggebers

Sind zum ordnungsgemäßen Erbringen der vertraglich geregelten Leistungen warmes und/oder kaltes Wasser, sowie Energie nötig, muss der Zugang zu ebendiesen kostenfrei und im notwendigen Umfang durch den Auftraggeber gewährleistet werden.

Bei Bedarf und Möglichkeit, bietet der Auftraggeber gegenüber David Krauß Dienstleitungsservice Krauß, einen kostenfreien, geeigneten, verschließbaren Abstellraum für notwendige Materialien, Geräte und Maschinen.
 

​

8.Vergütung / Zahlungsziel

Für die Berechnung des Preises wird die zum Zeitpunkt des Abschlusses gültige Preisliste bzw. das zuvor unterbreitete Angebot verwendet. Nach Rechnungseingang ist die Zahlung, ohne jeden Abzug, innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig nach, ist David Krauß Dienstleistungsservice Krauß berechtigt, die Vertragserfüllung bis zum vollständigen Zahlungsausgleich aufzuschieben und überlassene Schlüssel einzubehalten.
Wir verrechnen für unsere verschiedenen Dienstleistungen, die jeweils dafür vorgesehenen Stundensätze.

 

 

9. Haftungsausschluss

Für nicht fahrlässige oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden und Beeinträchtigungen an der Flora übernimmt David Krauß Dienstleistungsservice Krauß keine Haftung.

Sollten Schäden an Personen und Sachen, durch gereinigte, nasse oder behandelte Geh- und Treppenflächen, Hausflure, sowie Abgänge oder Wege entstehen, wird keine Haftung durch David Krauß Dienstleistungsservice Krauß übernommen.

David Krauß Dienstleistungsservice Krauß verpflichtet sich, potentielle Gefahrenquellen durch geeignete Schilder deutlich zu kennzeichnen.

​

​

10.Weisungsfreiheit

Soweit sich aus der Art des Auftrages nichts Anderes ergibt, ist David Krauß Dienstleistungsservice Krauß nicht verpflichtet, Weisungen des Auftraggebers hinsichtlich der zeitlichen und organisatorischen Abläufe bei der Vertragsdurchführung oder der Leistungserbringung zu befolgen.

 

​

11. Auftragserfüllung

Die Leistungen durch David Krauß Dienstleistungsservice Krauß gelten als erbracht und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels sind genau zu beschreiben.
Macht der Auftraggeber Mängel der im Vertrag genannten Leistung zu Recht geltend, so ist David Krauß Dienstleistungsservice Krauß zur Mängelbeseitigung und Nachbesserung verpflichtet und berechtigt.

 

​

12.Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt der Sitz vom Auftragnehmer.

Das zuständige Amtsgericht ist das Amtsgericht Dresden.

​

​

13.Vertrag

Der Dienstleistungsvertrag wird zwischen David Krauß Dienstleistungsservice Krauß und Auftragnehmer abgeschlossen.

 

​

I. Gegenstand des Vertrages:

 

Der Auftraggeber überträgt David Krauß Dienstleistungsservice Krauß die Durchführung der auf der Website angebotenen Dienstleistungen.

​

II. Vertragsbestandteile:

 

Als Vertragsbestandteile gelten:

 

  • die Leistungsbeschreibung des Auftraggebers

  • das Angebot von David Krauß Dienstleistungsservice Krauß

  • im Übrigen die Bestimmungen des BGB

 

​

14. Sonstige Bestimmungen

Der hier vorliegende Vertrag und alle seine dazugehörigen Anlagen, stellen das gesamte Übereinkommen aller dazugehörigen Parteien dar.
Es werden keine stillschweigenden, mündlichen oder schriftlichen Nebenvereinbarungen getroffen.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Arbeitsvertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Dies gilt auch für Änderungen der Schriftformklausel.
Formlose Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten auch bei Individualvereinbarungen im Sinne des § 305b BGB.
Individualabreden sind zur Beweiserleichterung grundsätzlich nachträglich in Schriftform festzuhalten.
Im Übrigen gelten die Vorschriften des BGB und der Erfüllungsort ist der Großraum Dresden, Sachsen.

bottom of page